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Das "Plus" von Lichtblick im Iller- und Rothtal

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Die Pflege von Angehörigen nimmt viel Zeit in Anspruch. Umso wichtiger ist es, dass auch die Pflegenden sich wohlfühlen, gesund bleiben, sich eine kleine Auszeit gönnen, eigene Termine wahrnehmen und / oder sich im hauswirtschaftlichen Bereich Unterstützung holen können.

Seit 01.01.2015 können nun gemäß § 45b alle Pflegegeld- oder Sachleistungsbezieher zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen, die von der Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 125,– Euro pro Monat (1500,– Euro/Jahr) bezahlt werden.

Sie können auch den jährlichen Anspruch an Verhinderungspflege in Höhe von bis zu 1612,– Euro und 50% des Ansprichs auf Kurzzeitpflege (806,- € / Jahr) für Entlastungs- und Betreuungsleistungen nutzen. Auch eine prozentuale Umwidmung des monatlichen Sachleistungsanspruch je Pflegegrad ist möglich.

Über die Finanzierungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne!

Wichtig:

Diese von den Pflegekassen gewährten Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung geleistet. Der zur Verfügung stehende monatliche Betrag (125,- €), kommt nicht zur Auszahlung, sondern kann nur zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen eingesetzt werden.

Nur derjenige, der einen professionellen Anbieter, z.B. einen Pflegedienst, mit der Erbringung der Leistungen beauftragt, kann sich diese Leistungen von seiner Pflegekasse erstatten lassen.

Zur Erbringung dieser zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind wir anerkannt und erbringen diese mit unseren geschulten und unter fachlicher Anleitung stehenden Betreuungs- und Hauswirtschaftskräften zur Entlastung pflegender Angehöriger stundenweise, regelmäßig oder auch nur ab und zu – ganz wie Sie es wünschen.


Unser Leistungsangebot  umfasst …

Unser Leistungsangebot umfasst …

Betreuungsleistungen:
  • Spaziergänge
  • Anleitung und Unterstützung bei Aufnahme von Beschäftigung
  • Gedächtnistraining, Erinnerungsarbeit
  • Brett- und Kartenspiele
  • gemeinsame Gartenarbeit
  • Gesprächsführung oder auch mal nur „zuhören“
  • Lesen und vorlesen
  • Hilfe und Unterstützung bei der Tagesstrukturierung
  • Malen und Basteln
  • Handarbeiten
  • Musizieren und Singen
  • Alltagstraining kochen und backen
  • Haustiere füttern und pflegen
  • miteinander „lachen“

Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden nach Stunden abgerechnet und mit Abtretungserklärung direkt bis zum maximalen Anspruchsbetrag mit den Pflegekassen abgerechnet. Leistungen über den Maximalanspruch hinaus werden privat in Rechnung gestellt. Unsere Stundensätze erfahren Sie auf Nachfrage.


Hauswirtschaftliche  Entlastungsleistungen:

Hauswirtschaftliche Entlastungsleistungen:

  • Einkäufe, Erledigungen
  • Putzen
  • Fenster reinigen
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • Übernahme von Kehrwochen
  • Hof und Straße kehren
  • Rasenmähen
  • leichte Gartenarbeiten
  • kleine Reparaturarbeiten
  • Winterdienst im häuslichen Umfang

Die Beschäftigung und Betreuung soll sich stets an den Ressourcen und den Wünschen der jeweiligen Menschen orientieren und in Absprache mit dem Patient und deren Angehörigen erfolgen.

Hier können Sie sofort eine Nachricht an uns senden