24h-Handy 0179 / 592 58 44

Leistungsübersicht mit Vergütungssätzen für den Bereich SGB XI (Pflegeversicherung/Grundpflege/Hauswirtschaftliche Versorgung)

1. Große Toilette/Ganzkörperwaschung
(37,33 €)

  • An-/Auskleiden
  • Hautpflege
  • Kämmen
  • Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe
  • Rasieren
  • Waschen (im Bett oder am Waschbecken), Duschen/Baden (umfasst ggf. Haarwäsche)
  • Transfer aus dem Bett/ins Bett
  • Bett machen/richten

 

2. Kleine Toilette/Teilwaschung
(24,97 €)

  • An-/Auskleiden
  • Hautpflege
  • Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe
  • Teilwäsche (im Bett oder am Waschbecken)
  • Transfer aus dem Bett/ins Bett

 

3. Transfer/An-/Auskleiden
(13,30 €)

  • Transfer aus dem Bett/ins Bett
  • An-/Auskleiden

 

4. Hilfe bei der Ausscheidung (Toilettengang/Inkontinenzversorgung)
(16,57 €)

  • An-/Auskleiden
  • Hilfe beim Gang zur Toilette
  • Pflege bei Katheter- und Urinalversorgung
  • Hilfe bei der Entsorgung von Erbrochenem (auch Entsorgung von Sekret über Magensonde)
  • Hilfe und Pflege bei der Blasen- und/oder Darmentleerung (auch Stomaversorgung)
  • Teilwaschung

 

6. Spezielles Lagern
(12,96 €)

  • Bett machen / richten
  • Lagerung
  • Dekubitusprophylaxe (ggf. mit Hautpflege)

 

7. Mobilisation
(12,96 €)

  • Vorbeugung von Gelenkversteifungen durch mehrmaliges Bewegen gefährdeter Gelenke und Vorbeugung von Lungenentzündungen durch gezielte Atemübungen

 

8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
(8,95 €)

  • Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
  • Mundgerechtes Portionieren
  • Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes

 

9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
(31,31 €)

  • Aufrichten im Bett bzw. an den Tisch setzen
  • Mundgerechtes Portionieren
  • Zubereitung eines Warm- bzw. Kaltgetränkes
  • Essen und Trinken geben (löffel- bzw. schluckweise)
  • Mundpflege bzw. Prothesenpflege
  • Teilwäsche

 

10. Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft/-pumpe
(15,16 €)

  • Vorrichten der Sondennahrung
  • Überprüfung der Lage der Sonde
  • Verabreichung der Sondennahrung einschließlich deren Überwachung
  • Spülen der Sonde nach Applikation
  • Reinigen der Gebrauchsgegenstände

 

11. Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (keine Spaziergänge, nicht zu kulturellen Veranst.)
(11,35 € – 15,16 € pro ¼ Std.)

  • An- / Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Treppensteigen
  • Begleitung zu Behörden, Ärzten, Einkauf

(Abrechnung pro angefangen ¼ Std und je nach Qualifikation des Personals!)

 

12. Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
(17,70 €)

  • Vorbereitung und Zubereitung einer kalten Mahlzeit
  • Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit
  • Anrichten
  • Tisch decken
  • Aufräumen
  • Spülen – bezogen auf die Mahlzeit

 

13. Essen auf Rädern
(3,94 €)

  • Beinhaltet nur Zubereitungs- und Verteilerkosten außerhalb der Wohnung

 

14. Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
(41,32 €)

  • Kochen
  • Spülen, Geschirr einräumen
  • Reinigen des Arbeitsbereiches

 

16. Waschen, Bügeln, Putzen, Einkauf, Besorgungen
(11,35 € – 15,16 € pro ¼ Std.)

  • Beinhaltet die gesamte Pflege der Wäsche und Kleidung (auch Ausbessern)
  • Bügeln und einräumen der Wäsche
  • Putzen beinhaltet auch:
    • Fenstervorhänge abnehmen, waschen, aufhängen
    • Fenster putzen
    • Reinigen und abtauen des Kühl-/Gefrierschrankes
    • Reinigen eines Haustierkäfigs
    • Trennung und Entsorgung des Abfalls
    • Reinigung des Bades, Toilette, Küche
    • Staubsaugen, Nassreinigen
    • Spülen (wenn nicht Teilleistung der Zubereitung einer warmen Mahlzeit)
    • Staubwischen
    • Reinigung des Treppenhauses
  • Erstellung eines Einkaufs- / Speiseplans
  • Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Besorgungen (Apotheke, Post, Reinigung)
  • Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung

(Abrechnung pro angefangen ¼ Std und je nach Qualifikation des Personals!)

 

17. Vollständiges Ab- und Beziehen eines Bettes
(7,50 €)

 

18. Beheizen der Wohnung (bei Befeuerung mit Holz/Kohle/Öl)
(11,31 €)

  • Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
  • Heizmaterial herbeischaffen / aufschichten / einfüllen
  • Heizmaterial anzünden
  • Asche leeren, Ofen säubern
  • Bett machen/richten

 

19. Erstbesuch
(45,98 €)

  • Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarfs/Erstellung der Pflegeanamnese und Informationssammlung zur Pflegeplanung

 

20. Folgebesuch
(25,29 €)

  • Neue Feststellung der individuellen Ressourcen und des Pflegebedarf/Anpassung der Pflegeplanung

 

21. Pflegerische Betreuungsmaßahmen
(11,35 € – 15,16 € pro ¼ Std.)

  • Hilfen bei der Kommunikation und emotionale Unterstützung
  • Maßnahmen zur kognitiven Unterstützung
  • Hilfen zur Vermeidung von Risikosituationen
  • Unterstützung bei Aktivitäten zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
  • Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags
  • Unterstützung, bei der aktives Tun nicht im Vordergrund steht (z.B. Beaufsichtigung)

 

22. Organisation des Alltags und der Haushaltsführung
(11,35 € – 15,16 € pro ¼ Std.)

  • Unterstützung bei der Organisation und Koordination von sozialen Kontakten
  • Unterstützung bei der Organisation und Koordination von Dienstleistungen (Fahrdienste, Gartenpflege)
  • Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten, die aus pflegefachlicher Sicht besonders wichtig sind, um im eigenen Haushalt verbleiben zu können und für die kein gesetzlicher Betreuer/Bevollmächtigter bestellt ist.
  • Mund- und Zahnpflege, Zahnprothesenpflege einschl. Parotitis- und Soorprophylaxe
  • In Absprache mit dem Pflegebedürftigen kann die Leistung ggf. auch außerhalb der Häuslichkeit erledigt werden.

 

23. Samstagszuschlag
(2,33 € ab 13:00 Uhr)

 

24. Sonn- und Feiertagszuschlag
(3,51 € pro Anfahrt)

 

25. Wegegebühr mit Behandlungspflege
(3,10 € pro Anfahrt)

  • bei kombinierter Pflegeanfahrt, d.h. Leistungen von Punkt 1-18 und Leistungen nach SGB V (häusliche Krankenpflege) werden bezogen, fällt dieser Betrag an

 

26. Wegegebühr ohne Behandlungspflege
(5,52 € pro Anfahrt)

 

27. Ausbildungszuschlag
(1,66 € pro Anfahrt)

  • Abgabe zur Förderung der Pflegeausbildung an das Land BaWü

 

Allgemeine Information:

Gültige Vergütungsvereinbarung mit allen Kassenverbänden bis 31.12.2024